Jeder Mitarbeiter sollte mindestens einmal pro Jahr nachweislich zum Thema Datenschutz geschult werden. Geschulte Mitarbeiter reduzieren erheblich Ihr Risiko für Datenschutzverstöße in Ihrer Praxis. Mit dem Zertifikat dieser Schulung können Sie ganz einfach die Umsetzung in Ihrer Praxis nachweisen.
Mitarbeiterunterweisung zum Datenschutz
Diese Schulung wird von mir persönlich durchgeführt und Ihre Mitarbeiter können direkt in der Schulung Ihre Fragen stellen. Ich möchte sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter die Grundlagen des Datenschutzes richtig verstehen.
Die Schulung ist kurzweilig und enthält viele praktische Beispiele. Das Ziel ist es Ihre Mitarbeiter für die Umsetzung des Datenschutzes zu motivieren.
Im Rahmen der offenen Fragerunden werden häufig Sachverhalte identifiziert, die in Ihrer Praxis im Nachgang mit geringem Aufwand umgesetzt werden können.
Datenschutz Mitarbeiterunterweisung - Überblick Schulungsinhalte
Grundlagen des Datenschutzes
- Grundlagen des Datenschutzes
- Verarbeitung und Einwilligung
- Wer ist verantwortlich?
- Rechte Ihrer Patienten
- Meldung einer Datenpanne
Datenschutz praktische Umsetzung
- Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Vernichtung von Daten
- Externe Anforderung von Patientenunterlagen
- Risikoanalyse – Datenverarbeitung in der Arztpraxis
- Individuelle Fragen und Antworten
Datum | Start | Ende | freie Plätze |
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Dienstag 26.11.2024 | 13:30 Uhr | 15:00 Uhr | ausreichend vorhanden |
Donnerstag 12.12.2024 | 13:30 Uhr | 15:00 Uhr | ausreichend vorhanden |
Mittwoch 08.01.2025 | 14:00 Uhr | 15:30 Uhr | ausreichend vorhanden |
Preis pro Teilnehmer 30,00€ zzgl. der 19% MwSt. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Arztpraxen und nicht an private Endkunden! Falls kein passender Termin verfügbar ist, können Sie sich gern einen Termin wünschen.
Vor Ihrer Anmeldung muss Ihre Praxis ein Schulungskontingent für alle Mitarbeiter Schulungspaket erworben haben.
Die Pflicht zur Datenschutzschulung für Mitarbeiter gemäß DSGVOHerleitung und Begründung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen (z.B. eine Arztpraxis) indirekt dazu, ihre Mitarbeiter im Bereich Datenschutz zu schulen. Die Verpflichtung ergibt sich zwar nicht explizit aus einem Artikel der DSGVO, jedoch aus mehreren Vorschriften und Grundsätzen der Verordnung, die zusammen eine solche Schulung erforderlich machen. Nachfolgend zeige ich Ihnen anhand von 4 Beispielen:
Im Art. 5, Absatz 2 ist gefordert, dass das Unternehmen (z.B. eine Arztpraxis) die umgesetzten Maßnahmen, jederzeit nachweisen zu können, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konform erfolgt. Das bedeutet, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Damit Mitarbeiter diese Vorgaben umsetzen können, müssen sie darüber informiert und entsprechend geschult werden.
Artikel 32 DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen (z.B. eine Arztpraxis) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Eine solche Maßnahme ist die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für die Umsetzung des Datenschutzes.
Beispielhafte Maßnahmen, die explizit in Artikel 32 genannt werden, sind: Vertraulichkeit: Nur Mitarbeiter, die sich der Datenschutzanforderungen bewusst sind, können dafür sorgen, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden. Integrität und Verfügbarkeit: Mitarbeiter müssen geschult sein, um Datenverluste oder Sicherheitsverletzungen zu vermeiden und mit solchen umzugehen.
Im Falle einer Datenschutzverletzung, muss der Verantwortliche im Unternehmen (z.B. eine Arztpraxis) diese der zuständigen Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen melden. Damit ein Verstoß erkannt werden kann, müssen alle Mitarbeiter im Hinblick auf Meldepflichten und -prozesse geschult werden. Nur geschulte Mitarbeiter wissen, wie sie mit Datenschutzverstößen umgehen sollen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Unabhängig, davon ob eine Arztpraxis verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, müssen die Anforderungen der DSGVO vollständig umgesetzt werden. Im Artikel 39 Absatz 1b ist explizit die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter genannt.
Zusammenfassung der Herleitung der Schulungspflicht gemäß DSGVO
Die DSGVO fordert, dass Unternehmen (z.B. eine Arztpraxis) personenbezogene Daten sicher und rechtskonform verarbeiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten umsetzen. Die Schulung von Mitarbeitern stellt dabei eine essenzielle Maßnahme dar, um diese Anforderungen zu erfüllen.