Digitalisierung und innovative Lösungen können Ihr Team erheblich entlasten. Lassen Sie sich einen Teil dieser Kosten erstatten – Sie leisten so viel für Ihre Patienten, das haben Sie sich verdient.
Beratungsförderung für Ärzte in Sachsen
Die Beantragung ist einfach und unkompliziert. Investieren Sie maximal 30 Minuten, und die Beratung kann zeitnah beginnen.
Beispielfinanzierung einer Beratungsförderung
In unserem Beispiel handelt es um eine Betriebsberatung zur Optimierung und Digitalisierung von Prozessen einer Arztpraxis im Wert von 4.050,00€. Diese soll im Rahmen von dem Förderprogramm „Betriebsberatung“ gefördert werden. So dass nach Abzug der staatlichen Förderung für den Arzt ein Eigenanteil von 2.300,00€ bleibt.
Leistungsbeschreibung | Kosten |
---|---|
Beratungsleistung vom Praxisberater (5 Tagewerke x 810,00 €) | 4.050,00 € |
Beratungsleistung Qualitätssicherer (5 Tagewerke x 110,00 €) | 550,00 € |
Gesamtkosten | 4.600,00 € |
nicht rückzahlbarer staatlicher Zuschuss | 2.300,00 € |
Eigenanteil vom Arzt | 2.300,00 € |
Bedingungen für die Beratungsförderung
- Es müssen mindestens 5 Tagewerke mit mind. 4.000 Euro Kosten entstehen.
- Maximal werden bis zu 20 Tagewerke innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gefördert.
- Nur ganze Tagewerke können Gegenstand einer Förderung sein. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
- Die ärztliche Niederlassung muss sich in Sachsen befinden.
Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:
- Strategieentwicklung
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Digitalisierung und Informationssicherheit
- Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung
- Personalentwicklung
- Fachkräftesicherung
- Unternehmensnachfolge
- Organisationsentwicklung und Change-Management
- Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial)
- Sicherheitsmanagement
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen förderfähig.
- Ihre Bankverbindung, damit die Förderung an Sie ausgezahlt werden kann.
- Eine Aufstellung wie viele Mitarbeiter in den letzten beiden Jahren bei Ihnen angestellt waren.
- Eine Aufstellung von Ihrem Jahresumsatz der letzten 2 Jahren.
- Sie benötigen den Zuteilungsbescheid Ihrer Steuernummer Ihres Finanzamtes.
- Das Gründungsdatum für Ihre Arztpraxis.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises.
- Eine Bestätigung, dass Sie keine Verbindlichkeiten gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) haben.
Ein Qualitätssicherer ist in diesem Förderprogramm zwingend vorgeschrieben. Er überwacht die Beratungsleistung und sorgt für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Zudem übernimmt er den gesamten Antragsprozess, sodass Sie dafür keine Zeit aufwenden müssen.
Weitere Informationen und Kontakt
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Otto-Mohr-Str. 9
01237 Dresden